File:BW Sonderabzeichen Fallschirmspringer.png
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Besitz eines Militärfallschirmspringerscheins und fünf Fallschirmsprünge aus Luftfahrzeugen mit Zulassung zum Absetzen von Fallschirmspringern.
- Stufe II, Silber: Wie Stufe I, jedoch 20 Fallschirmsprünge aus Luftfahrzeugen mit Zulassung zum Absetzen von Fallschirmspringern.
- Stufe III, Gold: Wie Stufe I, jedoch 50 Fallschirmsprünge aus Luftfahrzeugen mit Zulassung zum Absetzen von Fallschirmspringern.
Anmerkung:
- Als Flugstunden angerechnet wird die gesamte Flugzeit als Luftfahrzeugbesatzungsangehörige einschließlich der Ausbildung.
Ausführung:
- Stilisierter Fallschirm mit Eichenlaubumrandung in Doppelschwinge mit unterem Federkranz, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
- A2_2630_0_0_5 - Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
- Infomaterial Uniformen der Bundeswehr - bundesregierung.de
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