File:Bundesarchiv Bild 183-1992-0728-500, Dresden, Ärzteprozeß.jpg
Die Todesstrafe und Einziehung des Vermögens zu Gunsten des Landes Sachsen beantragte der Staatsanwalt im Dresdner Ärzteprozeß gegen die Angeklagten Dr. Nitsche, Dr. Langer, Dr. Herzer, Dr. Leonhardt, die Oberschwester Sachse, die Schwestern Puschmann, Klara Friedrich und Ackermann, sowie die Pfleger Fehre und Gäbler. Die Strafen für die anderen Angeklagten stellte er in das Ermessen des Gerichts.
UBz: Das Hohe Schwurgericht, i.d.Migtte: Landesgerichtsdirektior Dr. Fischer und Landespräsident Fischer